lag westrich glantal

Was ist Leader?

LEADER ist die Abkürzung des französischen „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“ (Verbindung von Aktionen zur Entwicklung des ländlichen Raums) und stellt einen Teil des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) dar. Das Förderprogramm ist an die Programmperiode der EU gebunden. Die aktuelle Programmperiode läuft von 2023 bis 2027.

Ziel von LEADER ist es, modellhafte Projekte zur Förderung des ländlichen Raums zu unterstützen. Die Projekte stammen aus einem Bottom-up-Prozess. „Bottom-up“ bedeutet, dass insbesondere Bürgerinnen und Bürger an der Entwicklung teilhaben und von ihr profitieren sollen. So wird jede regionale Strategie, auf der die Förderung basiert, mit umfangreicher Bürgerbeteiligung erstellt und auch im weiteren Verlauf werden Bürgerinnen und Bürger immer wieder z.B. durch Arbeitsgruppen oder Fachforen eingebunden.

Die Bandbreite der möglichen förderfähigen Vorhaben ist breit gefächert und reicht von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen bis hin zu touristischen Vorhaben.
Europaweit sind über 2.600 Regionen und in Deutschland 372 Regionen als LEADER-Regionen anerkannt und profitieren von Förderungen von bis zu 75% des Investitionsvolumens. Dabei wird nicht nur auf eine positive Entwicklung innerhalb der Regionen, sondern auch eine Vernetzung und ein Blick über den Tellerrand der Regionen untereinander geachtet.

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Neben der finanziellen Förderung guter Vorhaben hat LEADER noch weitere Ziele bzw. Merkmale:

Von der Projektidee zur Projektbewilligung

Über LEADER eingereichte Vorhaben müssen mit der Entwicklungsstrategie, der sogenannten LILE, der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppe übereinstimmen. Dabei enthält die LILE Handlungsfelder, die in strategische Teilhandlungsfelder untergliedert sind. Das Projekt muss auf diese Handlungsfelder zutreffen, da die LAG bestrebt ist die angestrebten Entwicklungsziele. Beispielprojekte findet Sie hier auf der Website.

Ablauf der Antragsstellung:

  1. Einreichung der vollständigen Unterlagen spätestens zum Stichtag des Förderaufrufs für die Bewerbung auf Fördermittel
  2. Bewertung der eingereichten Bewerbungen durch den Vorstand anhand festgelegter Bewertungskriterien (Bewertungskriterien für Leader Vorhaben)
  3. Zu- oder Absage an die Projektträger bezüglich der Bewerbung durch den LAG-Vorstand
  4. Mit positivem Schreiben des Vorstandes:
    Erstellung des Förderabtrags und Einreichung des Antragsbei Bewilligungsbehörde ADD
  5. Nach Bewilligung durch die ADD kann der Projektträger die Umsetzung des Vorhabens starten (Bestellung auslösen, Aufträge vergeben etc.)

Fördersätze für LEADER-Vorhaben im Bezug zu den förderfähigen Gesamtkosten

Die Festlegung der Fördersätze für Vorhaben, die aus dem LEADER-Programm gefördert werden sollen, erfolgt anhand von diesen Fördersätzen. In begründeten Fällen kann auf Beschluss der LAG die Genehmigung eines höheren Fördersatzes jedoch durch die ELER-Verwaltungsbehörde beantragt werden. Die Unterscheidung der Fördersätze hinsichtlich unterschiedlicher Maßnahmenträger/ Maßnahmenarten erfolgte auf Grundlage der im GAP-Strategieplan festgelegten Vorgaben.

So bewerben Sie sich um Fördermittel

Sie möchten Ihre eigene Idee auf Papier und in die Umsetzung bringen? Hier finden Sie einige Dokumente, mit denen Sie sich um eine Förderung bei uns bewerben können. Für Fragen rund um die Förderung und die LEADER-Region ist das Regionalmanagement gerne für Sie da!

Bewerbung um LEADER-Fördermittel (für Vorhaben ab 5.000 € Förderung):

  • Der Projektsteckbrief ist sozusagen Ihr Bewerbungsschreiben für die Förderung. Hier kommen alle Inhalte rein, die wichtig sind, um Ihre Idee zu verstehen und umfassend bewerten zu können.
  • Je nach Projekt brauchen wir noch weitere Dokumente von Ihnen. Bei Bauprojekten benötigen wir z.B. die Genehmigung durch die zuständige Behörde und von Ihrer Bank brauchen wir einen Nachweis über die Finanzierung Ihres Vorhabens. Welche Unterlagen genau nötig sind, weiß unser Regionalmanagement.
  • Die Auswahlkriterien sind die Grundlage für unseren Vereinsvorstand, wenn es  um die Frage geht, ob ein Projekt eine Förderung erhält oder nicht. Hier finden Sie alle, meist inhaltlichen Aspekte, die bewertet werden um festzustellen, ob Ihre Idee eine Förderung erhält oder nicht.

Bewerbung um Fördermittel für Ehrenamtliche Bürgerprojekte (für Projekte bis 2.000 €)

  • Mit der Projektbeschreibung bewerben Sie sich um die Fördermittel. In diesem Vordruck sollten Sie Ihre Idee umfassend darstellen, damit der Vorstand wirklich alle nötigen Details kennt um das Projekt entsprechend bewerten zu können.
  • Auch hier gilt: Es können weitere Unterlagen nötig sein z.B. Angebote für die veranschlagten Kosten oder das Einreichen der Vereinssatzung. Die Grundsätze zur Förderung können Sie in unseren Regelungen nachlesen. Dazu sprechen Sie am besten das Regionalmanagement an.
  • Die Bürgerprojekte werden nach speziellen Kriterien bewertet, die sich die Region selbst gegeben hat.  Die Bewertungskriterien finden Sie ebenfalls in unseren Regelungen.

Für beide Projektarten gilt: Einreichen kann man nur zu unseren Stichtagen. Diese sind meistens im Frühling und im Herbst. Diese so genannten Förderaufrufe finden Sie entweder unter Downloads, auf der Startseite oder auch in den Amtsblättern unserer Region.

Was LEADER bieten kann, sehen Sie hier an bereits realisierten Projekten

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